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Häufig gestellte Fragen

Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.

Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.

Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen. 

Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.

Unter Einzelmaßnahmen versteht man beispielsweise den Einbau neuer Fenster, der Austausch einer Heizung oder eine neue Wärmedämmung. Welchen Anforderungen solche Einzelmaßnahmen unterliegen, richtet sich nach dem jeweilig festgelegten U-Wert des betreffenden Bauteils. Die BEG-Richtlinie (Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude) gibt hierbei genau vor, welche U-Werte ein Bauteil erreichen muss, damit eine Förderung möglich ist.

Eine Energieberatung wird meistens in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag vom Staat gefördert.

  • 1-2 WE: 420 Euro Eigenanteil (zzgl. 1300 Euro staatliche Förderung)
  • 3-9 WE: 720 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • 10-19 WE: 1440 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • 20-29 WE: 2440 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • 30-49 WE: 3420 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • ab 50 WE: 4520 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)

Alle weiteren Energieberatungen außerhalb des Sanierungsfahrplans werden individuell berechnet.

Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.

Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.

Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem/einer Energieberater:in erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. Diese sehen wie folgt aus:

  • 1-2 WE: 1300 Euro staatliche Förderung (zzgl. 420 Euro Eigenleistung)
  • ab 3 WE: 1700 Euro staatliche Förderung (zzgl. 720 Euro Eigenleistung)

Wie hoch alle weiteren Förderung ausfallen kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso da auch einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. 

Genauere Informationen inklusive Online-Tool zur Findung der passenden Förderung sowie Übersicht der Förderprodukte finden Sie auf der Seite der KfW.

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