Unser Service für Sie
- Eigener, fester Ansprechpartner
- 30 Jahre Erfahrung
- spezialisiert auch auf große Objekte
- sicherer Umgang mit gewachsenen Strukturen
- Bundesweites Netz eigener Energieberater
- zuverlässig, schnell und ehrlich
Die Hälfte unseres Honorars wird bezuschusst.
Unsere Leistungen
- Erstellen von Energieausweisen
- Sanierungsfahrpläne
- Beantragung von Fördermitteln
- Förderung von Einzelmaßnahmen
- Förderung von Sanierungsmaßnahmen
- Denkmalgeschützte Immobilien
- Effizienzhaus-Planung


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
089 / 124 137 53 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.deWozu dient eine Effizienzhaus-Planung?
Die Effizienzhausplanung bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht über die möglichen Maßnahmen, um das Ziel einer energieeffizienten Immobilie zu erreichen. Da die Planung speziell auf Ihr Wohngebäude zugeschnitten ist, berücksichtigt er die baulichen, bauphysikalischen und persönlichen Ausgangsbedingungen. Dadurch erhalten Sie maßgeschneiderte Auswertungen, die optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen abgestimmt sind.
Langfristig betrachtet sparen Sie Geld und tun der Umwelt etwas Gutes. Zusätzlich kann sich der Wohnkomfort erhöhen und die Bedienbarkeit der Anlagetechnik vereinfacht sich in vielen Fällen ebenso.
Wie kann das Ziel eines energieeffizienten Wohngebäudes umgesetzt werden?
Bei uns läuft die Bearbeitung Ihres Anliegens folgendermaßen ab:
- Vereinbaren Sie einen Anruf bei den EE-Experten.
- Unsere Energieberatungsassistenz erfasst die allgemeinen Daten Ihres Vorhabens.
- Schicken Sie uns Grundrisse und Ansichten Ihres Objekts.
- Bei Bestand: Vor-Ort Termin zur Dokumentation der Hüllflächen und der Energiebilanz im Ist-Zustand, einschließlich Details zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung.
- Erstellung eines Effizienzhausplanung durch unseren zugelassenen Gebäudeenergieberater.
- Nachbesprechung bei Rückfragen.
- Besprechung, ob Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden sollen.
- Antragstellung der Förderungen.
So wird aus Ihrer Immobilie ein Effizienzhaus
Die Einstufung als Effizienzhaus basiert auf einer Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen Dämmung, Heiztechnik und Lüftung. Je nach energetischem Ausgangszustand lassen sich durch eine gezielte Sanierung deutliche Energieeinsparungen erzielen.
Wird die Gebäudehülle vollständig und modern gedämmt und eine effiziente Haustechnik mit erneuerbaren Energien eingesetzt, sind Einsparungen von über 60 % gegenüber dem ursprünglichen Zustand realistisch.
Wichtig: Jedes Gebäude ist individuell. Die gleichen Maßnahmen können je nach Bauweise und Zustand zu unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen führen. Deshalb sollte immer ein umfassendes energetisches Gesamtkonzept erstellt werden.
Energetische Sanierung bei Baudenkmalen
Auch denkmalgeschützte Gebäude lassen sich energetisch verbessern. Aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes ist jedoch besondere Sorgfalt gefragt – etwa wenn die historische Fassade erhalten bleiben muss und keine Außendämmung möglich ist.
Für Baudenkmale sowie für Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gelten deshalb erleichterte Förderbedingungen. So können energetische Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen sinnvoll umgesetzt werden.
Welche Maßnahmen zulässig und sinnvoll sind, klärt eine speziell qualifizierte Fachkraft. Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz, die in der dena-Expertenliste mit der Option „Effizienzhaus Denkmal“ geführt werden.
Fördermittel beantragen – nur mit Experten für Energieeffizienz
Für die Beantragung staatlicher Fördermittel ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienzexperten erforderlich. Diese Fachkräfte sorgen für eine fachgerechte Planung und begleiten auf Wunsch auch die Umsetzung.
Gut zu wissen: Die energetische Baubegleitung durch qualifizierte Expertinnen und Experten wird selbst gefördert – zusätzlich zur Förderung der Sanierungsmaßnahme.
Voraussetzung ist, dass der gewählte Experte in der offiziellen Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit ab 1,21 % effektivem Jahreszins für Sanierung oder Kauf
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 10 % je nach Effizienzhaus-Stufe, mit Boni bis zu 40 %
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für die energetische Baubegleitung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.
Für einen ersten Überblick nutzen Sie gerne den BEG-Online-Rechner der KfW:
Beauftragen Sie einen Experten für Energieeffizienz
Für eine erfolgreiche energetische Sanierung ist fundiertes Fachwissen unerlässlich. Ein zertifizierter Experte für Energieeffizienz stellt sicher, dass alle Maßnahmen fachgerecht geplant und umgesetzt werden. Die Kosten für diese Baubegleitung werden zu 50 % staatlich gefördert.
Akzeptiert werden alle Fachkräfte, die in der dena-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind.
Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterzeichnen oder einen Kaufvertrag abschließen, suchen Sie einen Finanzierungspartner auf. Bringen Sie dazu die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ mit – ausgestellt durch Ihren Energieeffizienzexperten. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen bereits vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.
Der Finanzierungspartner übernimmt die Antragsstellung und berücksichtigt dabei auch die Kosten für die energetische Baubegleitung.
Kreditvertrag abschließen und Sanierung starten
Nach positiver Prüfung schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Handwerksbetriebe beauftragen oder – im Fall eines sanierten Effizienzhauses – den Kaufvertrag unterzeichnen.
Abschluss der Maßnahme und Tilgungszuschuss erhalten
Nach Fertigstellung der Arbeiten stellt Ihr Energieeffizienzexperte die „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ aus. Reichen Sie diese bei Ihrem Finanzierungspartner ein – anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Beim Kauf eines bereits sanierten Effizienzhauses erhalten Sie die BnD vom verantwortlichen Bauträger.

