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Der Energieausweis für Immobilien

Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er informiert darüber, wie viel Energie ein Objekt im Betrieb voraussichtlich verbraucht – ein wichtiger Faktor für Kauf- oder Mietentscheidungen. Rechtsgrundlage für Ausstellung, Nutzung und Inhalte ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick

  • Der Energieausweis bietet eine transparente Einschätzung der energetischen Qualität eines Gebäudes.
  • Er ist gesetzlich vorgeschrieben und informiert Mieter und Käufer über den energetischen Zustand – mit dem Ziel, Sanierungsanreize zu schaffen.
  • Ein Energieausweis ist das Ergebnis fachlicher Arbeit – keine standardisierte Formalität.
  • Unzutreffende Angaben im Energieausweis können rechtliche Folgen haben.
  • Energieausweis und Energieberatung sind unterschiedliche Leistungen mit jeweils eigenem Nutzen.

Hinweis: Der Begriff „Energieberater“ ist nicht geschützt. Dagegen dürfen sich nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte als „Energieeffizienzberater“ bezeichnen – vergleichbar mit einem geschützten Meistertitel. Achten Sie daher auf die Qualifikation der Anbieter.

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Was ist ein Energieausweis?

Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es löste die vorher geltenden Regelwerke – EnEG, EnEV und EEWärmeG – ab und vereint sie in einem einheitlichen Gesetz. Das GEG definiert die energetischen Anforderungen für beheizte oder klimatisierte Gebäude in Deutschland.

Dazu gehören Vorgaben für Heizungs- und Klimatechnik, Dämmung und sommerlichen Wärmeschutz. Eigentümer sind verpflichtet, bei Neubauten, umfangreichen Sanierungen sowie bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Wer erstellt den Energieausweis?

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachkräften mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders geeignet sind Energieeffizienzberater mit anerkannter Zusatzqualifikation.

Eine geprüfte Auswahl bietet die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Auch die Energieberater Bayern sind dort gelistet – mit über 20 Jahren Erfahrung und offizieller Anerkennung durch das BAFA.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen Verbrauchsausweis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre
  • Angaben zu Leerstand während des Bezugszeitraums
  • Fotos des Gebäudes
  • Stromverbrauch aller Nutzungseinheiten

Hinweis: Ist ein Gebäude zu mehr als 50 % eines Jahres leerstehend, kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Für einen Bedarfsausweis benötigen Sie zusätzlich:

  • Grundrisse und Baubeschreibung
  • Architektenpläne (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Modernisierungen
  • Abgasprotokoll des Schornsteinfegers

Eine Vor-Ort-Begehung ist bei beiden Ausweisarten grundsätzlich erforderlich.

Für die Auswahl qualifizierter Fachleute bietet die Verbraucherzentrale Orientierung. Auch die Energieberater Bayern sind dort als anerkannte Experten gelistet.

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