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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Der Energieausweis liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung geregelt.
Hinweis: Der Begriff „Energieberater“ ist nicht geschützt, während „Energieeffizienzberater“ nur an qualifizierte Fachkräfte vergeben wird – ähnlich einem Meistertitel. Achten Sie bei der Auswahl auf die entsprechenden Qualifikationen.
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Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude.
Es enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zum Hitzeschutz sowie zur Wärmedämmung. Eigentümer sind verpflichtet, bei Neubauten, umfassenden Sanierungen sowie bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis erstellen zu lassen. Diese Pflicht bestand bereits zuvor und wurde im GEG fortgeführt.
Die Erstellung eines Energieausweises ist ausschließlich qualifizierten Fachkräften mit Bezug zum Bauwesen vorbehalten. Besonders empfehlenswert sind Energieeffizienzberater mit entsprechender Zusatzqualifikation.
Eine zuverlässige Anlaufstelle zur Suche nach geeigneten Fachleuten bietet die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Auch die Energieberater Bayern sind dort gelistet – mit über 20 Jahren Erfahrung und Anerkennung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ist ein Gebäude mehr als 50 Prozent eines Jahres leerstehend, gilt dies als erheblicher Leerstand. In diesem Fall kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Für einen Bedarfsausweis sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Grundsätzlich ist eine Vor-Ort-Begehung der Immobilie zur Erstellung beider Ausweisarten notwendig.
Für die Auswahl eines qualifizierten Energieberaters empfiehlt sich der Kontakt zur Verbraucherzentrale. Die Energieberater Bayern sind dort als anerkannte Berater registriert.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Bayern sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
089 / 124 137 53 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr 0911 / 213 49 660 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 UhrGerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.