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Einfach und bequem: Datenverarbeitung durch unser Experten-Team
Flexibel und selbstbestimmt: Energieausweis nach eigenem Zeitplan erstellen
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Kontakt & RückrufFull Service & Vor Ort Experte
Professionelle Vor-Ort-Besichtigung: Unser Energieberater kümmert sich um alles, damit Sie schnellstmöglich an Ihren Bedarfsausweis kommen.
Detaillierte und exakte Analyse: Objektaufnahme mit professionellem Equipment.
Kostenlos: • wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten
• und uns mit der Vermittlung beauftragen
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Kontakt & RückrufVerbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber objektiver und für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und uns mit der Vermittlung beauftragen, erstellen wir Ihren Energieausweis kostenlos – durch einen zertifizierten Energieexperten direkt vor Ort. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, ohne zusätzliche Kosten zu haben.
Die Haftung liegt beim ausstellenden Energieberater. Dieser muss eine anerkannte Qualifikation nachweisen und ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Bei bewusst falschen oder grob fahrlässig erstellten Ausweisen können Bußgelder bis zu 10.000 € drohen. Unsere Experten sind zertifiziert und arbeiten nach aktuellen gesetzlichen Standards.
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder neu vermietet wird. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:
Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.
Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das frühere Regelungen zusammengeführt hat. Die Vorgaben für den Heizungstausch enthält seit 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG):
Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
Das GEG definiert weiterhin Vorgaben für:
Die Anforderungen an neu eingebaute Heizungen, einschließlich der Brennstoffvorgaben der Biotreppe, regelt das GModG.
Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.
Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:
Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de
Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.
Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.
Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de
Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
089 / 124 137 53 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de
Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!
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Ein bedarfsgerechter Energieausweis, auch bekannt als Bedarfsausweis, ist für sämtliche Gebäude erhältlich, unabhängig von deren Größe, Baujahr oder Art der Nutzung. Diese Art von Ausweis berücksichtigt die baulichen Eigenschaften und die Anlagentechnik des Gebäudes, um den theoretischen Energiebedarf zu ermitteln.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis, auch Verbrauchsausweis genannt, kann in der Regel für folgende Gebäudearten ausgestellt werden:
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner und bietet eine einfachere und oft kostengünstigere Möglichkeit, den Energiebedarf eines Gebäudes zu bewerten.
Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:
Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte eines Gebäudes sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzer.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Er ist jedoch nicht in allen Fällen vorgeschrieben. Insbesondere wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet, entfällt die Pflicht zur Ausstellung. Ebenso sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² von dieser Regelung ausgenommen. Auch bei Baudenkmälern besteht keine Verpflichtung, einen Energieausweis zu erstellen. Diese Ausnahmen tragen dazu bei, den Verwaltungsaufwand für bestimmte Immobilien zu reduzieren. Dennoch bleibt der Energieausweis ein zentrales Instrument zur Förderung der Energieeffizienz in der Gebäudewirtschaft.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das 10 Jahre lang gültig bleibt. Er gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Vermietung unerlässlich. Sollte es zu energetischen Verbesserungen wie der Installation einer neuen Heizung oder der Dämmung der Fassade kommen, ist es ratsam, den Ausweis vorzeitig zu erneuern. Dadurch können die verbesserten Energiekennwerte potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten transparent präsentiert werden, was den Wert der Immobilie steigern kann. Zudem trägt ein aktueller Energieausweis zur besseren Einschätzung der zu erwartenden Energiekosten bei.
Der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Er stellt objektive Daten zum Energiebedarf von Gebäuden bereit, die einen Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien ermöglichen. Zudem bewertet er die energetische Effizienz eines Gebäudes und deckt potenzielle Schwachstellen in der Gebäudehülle sowie in der Anlagentechnik auf. Darüber hinaus enthält der Energieausweis wertvolle Empfehlungen zur energetischen Sanierung, die helfen können, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.