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Der Energieausweis für Immobilien

Der Energieausweis liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung geregelt.

Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick

  • Der Energieausweis gibt eine transparente Übersicht über die energetische Qualität einer Immobilie.
  • Er ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Mieter sowie Käufer informieren und zu energetischen Verbesserungen motivieren.
  • Ein Energieausweis ist das Ergebnis qualifizierter Facharbeit – nicht einfach ein Dokument „von der Stange“.
  • Ein unzutreffender Energieausweis ist irreführend und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Zwischen Energieausweisen und den Leistungen von Energieberatern bestehen wesentliche Unterschiede.

Hinweis: Der Begriff „Energieberater“ ist nicht geschützt, während „Energieeffizienzberater“ nur an qualifizierte Fachkräfte vergeben wird – ähnlich einem Meistertitel. Achten Sie bei der Auswahl auf die entsprechenden Qualifikationen.

Jetzt Kontakt aufnehmen mit den Energieberatern Bayern: Kontakt »

Was ist ein Energieausweis?

Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude.

Es enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zum Hitzeschutz sowie zur Wärmedämmung. Eigentümer sind verpflichtet, bei Neubauten, umfassenden Sanierungen sowie bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis erstellen zu lassen. Diese Pflicht bestand bereits zuvor und wurde im GEG fortgeführt.

Wer erstellt den Energieausweis?

Die Erstellung eines Energieausweises ist ausschließlich qualifizierten Fachkräften mit Bezug zum Bauwesen vorbehalten. Besonders empfehlenswert sind Energieeffizienzberater mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Eine zuverlässige Anlaufstelle zur Suche nach geeigneten Fachleuten bietet die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Auch die Energieberater Bayern sind dort gelistet – mit über 20 Jahren Erfahrung und Anerkennung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre
  • Angaben zu eventuellem Leerstand
  • Fotos der Immobilie
  • Stromverbrauchsdaten für alle Nutzungseinheiten

Ist ein Gebäude mehr als 50 Prozent eines Jahres leerstehend, gilt dies als erheblicher Leerstand. In diesem Fall kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Für einen Bedarfsausweis sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Grundriss und Baubeschreibung
  • Architektenpläne
  • Modernisierungsnachweise
  • Abgasprotokoll des Schornsteinfegers

Grundsätzlich ist eine Vor-Ort-Begehung der Immobilie zur Erstellung beider Ausweisarten notwendig.

Für die Auswahl eines qualifizierten Energieberaters empfiehlt sich der Kontakt zur Verbraucherzentrale. Die Energieberater Bayern sind dort als anerkannte Berater registriert.

Möchten Sie sich zum Thema Energieausweis beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Bayern sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Bayern

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