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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Die Fördermittelbeantragung erfolgt über eine:n anerkannten Energieeffizienzberater:in, der/die Ihnen einen Nachweis ausstellt. Bevor die energetischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, legen wir mit Ihnen zusammen fest, welche Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Ein Zuschuss oder Kredit der KfW ist nur mit einem/einer Energieberater:in möglich.
Die KfW bietet mit Ihren Programmen „Energieeffizient Bauen KfW153“ und "Energieeffizient Sanieren", verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Neubaumaßnahmen bzw. für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder zu Einzelmaßnahmen an der Hülle und Heizung an.
Auch beim Bundesamt für Finanzen benötigen Sie eine:n Energieeffizienzexperten/Energieeffizienzexpertin, damit Sie die Förderung beanspruchen können. Dieser erstellt, ebenfalls zu 80% gefördert, einen Sanierungsfahrplan (iSFP genannt).
Wir erstellen für Sie alle Nachweise und Unterlagen.
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um dieses Thema.
Um sicherzustellen, dass Sie Fördermittel für Ihr Sanierungsprojekt erhalten, ist es entscheidend, den Antrag rechtzeitig bei der BAFA oder KfW einzureichen, bevor Sie einen Auftrag an einen Handwerker vergeben. Der Prozess gestaltet sich wie folgt:
Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine endgültige Förderzusage darstellt. Der Antrag könnte später abgelehnt werden. Dennoch ist die Bestätigung des Handwerkerauftrags ab Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.
Für absolute Sicherheit empfiehlt es sich, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, der Ihnen per Post zugesandt wird und rechtlich bindend ist. Eine nachträgliche Beantragung von Fördermitteln ist nicht möglich. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen, wofür Sie eine Erklärung eines Energieberaters benötigen. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen.
Gut zu wissen: Während Sie auf die Förderentscheidung warten, können Sie Angebote einholen. Achten Sie jedoch darauf, diese nicht vor der Antragstellung zu bestätigen.
Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.
Energetische Sanierungen umfassen Maßnahmen wie die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden, den Austausch alter Heizungsanlagen durch effizientere Systeme und die Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Investitionen führen nicht nur zu einer Reduzierung der Energiekosten, sondern tragen auch zur Wertsteigerung der Immobilien bei. Zusätzlich wird durch die Verringerung des CO₂-Ausstoßes ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert, was langfristig zur Stabilität der Energieversorgung beiträgt.
Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur eine umfassende Analyse des energetischen Zustands Ihres Gebäudes und zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf, sondern ist auch aus finanzieller Sicht äußerst attraktiv. Der Plan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und ermöglicht eine zusätzliche Förderung von 5% für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Darüber hinaus wird die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr auf 60.000 EUR erhöht.
Ohne Sanierungsfahrplan:
Bei einer Investition von 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus erhalten Sie eine Förderung von 15% auf maximal 30.000 EUR, was einer Summe von 4.500 EUR entspricht.
Mit Sanierungsfahrplan:
Bei derselben Investition von 60.000 EUR profitieren Sie von einer Förderung von 15% plus einem 5% Bonus auf die vollen 60.000 EUR, was insgesamt 12.000 EUR entspricht.
Fazit: Ohne Sanierungsfahrplan entgehen Ihnen 7.500 EUR an Fördermitteln. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie somit 7.500 EUR mehr Förderung erhalten.
Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an bestimmten förderfähigen Programmen teilzunehmen. Diese Programme müssen von einem:einer qualifizierten und zertifizierten Energieberater:in beantragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie diese Förderungen nicht eigenständig beantragen können. Daher ist es empfehlenswert, sich an einen:eine Energieberater:in zu wenden.
Ein entscheidender Punkt ist, dass Sie erst dann Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen annehmen sollten, wenn der Förderantrag gestellt wurde. Andernfalls riskieren Sie, die Förderung nicht zu erhalten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Unterstützung sicherzustellen.
Wenn Sie planen, einen Sanierungsfahrplan durch einen Energieberater erstellen zu lassen, können Sie abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen bestimmten Betrag an staatlicher Unterstützung erhalten. Diese Förderung ist ein wichtiger Anreiz, um energetische Sanierungen voranzutreiben.
Die genaue Höhe weiterer Förderungen lässt sich meist nicht pauschal bestimmen, da sie individuell auf die jeweiligen Projekte abgestimmt sind. Zudem besteht die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren, was zusätzliche finanzielle Vorteile bieten kann. Allerdings sind die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten pro Maßnahme begrenzt, die in Anspruch genommen werden können.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
089 / 124 137 53 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de
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