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Fördermittelberatung

Fördermittelberatung gemäß BAFA und KfW

Wir beraten Sie vom KfW Antrag bis zur Bestätigung

Die Fördermittelbeantragung erfolgt über eine:n anerkannten Energieeffizienzberater:in, der/die Ihnen einen Nachweis ausstellt. Bevor die energetischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, legen wir mit Ihnen zusammen fest, welche Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Bezuschussung oder Kredit durch die KfW 

Ein Zuschuss oder Kredit der KfW ist nur mit einem/einer Energieberater:in möglich.

Die KfW bietet mit Ihren Programmen „Energieeffizient Bauen KfW153“ und "Energieeffizient Sanieren", verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Neubaumaßnahmen bzw. für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder zu Einzelmaßnahmen an der Hülle und Heizung an.

Auch das Bundesamt für Finanzen (BAFA) fördert

Auch beim Bundesamt für Finanzen benötigen Sie eine:n Energieeffizienzexperten/Energieeffizienzexpertin, damit Sie die Förderung beanspruchen können. Dieser erstellt, ebenfalls zu 80% gefördert, einen Sanierungsfahrplan (iSFP genannt).

Wir erstellen für Sie alle Nachweise und Unterlagen.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um dieses Thema.

Bevor Sie den Auftrag eines Handwerkers bestätigen, ist es entscheidend, dass die Förderung im Vorfeld bei der BAFA oder KfW beantragt wurde. Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  • Lassen Sie die Förderunterlagen durch einen Energieberater in Form eines Sanierungsfahrplans erstellen.
  • Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die per E-Mail zugestellt wird.
  • Erst danach erfolgt die Angebotseinholung oder Auftragsbestätigung des Handwerkers.

Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung keine Förderzusage darstellt. Die Förderung könnte noch abgelehnt werden. Dennoch ist die Auftragsbestätigung ab Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Für absolute Sicherheit empfiehlt es sich, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, der per Post zugesandt wird und rechtsverbindlich ist.

Eine nachträgliche Beantragung von Förderungen ist nicht möglich. Alternativ können Sie 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Hierfür benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.

Wichtig: Sie können in der Zwischenzeit Angebote einholen, jedoch sollten diese nicht vor dem Förderantrag bestätigt werden.

Der Energieverbrauch und der damit verbundene Ressourcenbedarf nehmen kontinuierlich zu. Ein erheblicher Anteil dieser Energie wird für die Erzeugung von Heizwärme sowie die Erwärmung von Brauchwasser verwendet. Daher bieten energetische Sanierungen erhebliche Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Um die Umwelt zu schützen und die EU-Klimaschutzrichtlinien zu erfüllen, hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Anreize zu schaffen. Diese Anreize umfassen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Steuererleichterungen, die die Umsetzung energetischer Sanierungen attraktiver machen.

Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zeigt Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf, sondern ist auch aus finanzieller Sicht äußerst attraktiv. Er bleibt für 15 Jahre gültig und ermöglicht eine zusätzliche Förderung von 5% für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Zudem wird die maximale Fördergrundlage pro Wohneinheit und Kalenderjahr von 30.000 EUR auf 60.000 EUR erhöht.

Ohne Sanierungsfahrplan:
Bei einer Investition von 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (z.B. für Fenster, Dach, Dämmung) erhalten Sie 15% Förderung auf maximal 30.000 EUR, was einer Summe von 4.500 EUR entspricht.

Mit Sanierungsfahrplan:
Investieren Sie die gleiche Summe von 60.000 EUR, profitieren Sie von 15% plus einem 5% Bonus auf 60.000 EUR, was zu einer Förderung von 12.000 EUR führt.

Fazit: Ohne Sanierungsfahrplan verzichten Sie auf 7.500 EUR an Fördergeldern. Mit einem Sanierungsfahrplan sichern Sie sich diesen zusätzlichen Betrag.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an geeigneten Programmen teilzunehmen und diese durch einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater beantragen zu lassen. In vielen Fällen ist es nicht möglich, die Förderungen eigenständig zu beantragen, weshalb die Unterstützung durch einen Energieberater unerlässlich ist.

Es ist wichtig, dass Sie Angebote von Handwerksbetrieben erst dann annehmen, wenn der Antrag auf Förderung gestellt wurde. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Förderung nicht gewährt wird.

Wenn Sie einen Sanierungsfahrplan durch einen Energieberater erstellen lassen möchten, erhalten Sie je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE) eine bestimmte staatliche Förderung. Diese Förderung ist ein Anreiz, energetische Sanierungen durchzuführen.

Die genaue Höhe weiterer Förderungen ist oft schwer vorherzusagen, da sie individuell auf die jeweiligen Projekte abgestimmt sind. Zudem besteht die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren, um von mehreren Vorteilen zu profitieren. Allerdings gibt es eine Begrenzung durch die maximale Summe der Gesamtkosten, die pro Maßnahme geltend gemacht werden kann. Diese Grenze stellt sicher, dass die Förderungen in einem angemessenen Rahmen bleiben.

Möchten Sie sich zum Thema Fördermittelberatung beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Bayern sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

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