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Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung


Effiziente Wärmeerzeuger, Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, welches erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet, werden gefördert.

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetz & Anschluss Gebäude- oder Wärmenetz

Möchten Sie einen Antrag erstellen, so kann dies nur über einen Energieeffizienz-Expert:in erfolgen (EEE). Hierbei helfen wir Ihnen gerne. 

Der Fördersatz den Sie erhalten liegt bei mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben. Pro Wohneinheit und Kalenderjahr beträgt dieser Betrag für energetische Sanierungsmaßnahmen bezogen auf ein Wohngebäude maximal 60.000 Euro. Dabei werden die folgenden Anlagen zur Wärmeerzeugung unterschiedlich gefördert:

  • Solarthermieanlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 %
  • Wärmepumpen mit 25 %. Außerdem wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 20 % (beim Einsatz besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Für innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien beträgt der Fördersatz 25 %
  • Für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen beträgt der Fördersatz 25 %
  • Für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt der Fördersatz 25 %

Austauschprämie für Ölheizungen

Lassen Sie Ihre Heizungsanlage austauschen, können Sie zusätzlich zu den genannten Fördersätzen einen weiteren Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten erhalten. 

Der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gewährt einen zusätzlichen Bonus von 10 %.
Sie erhalten ebenso einen Bonus von 10 %, wenn Sie eine funktionstüchtige Gasheizung austauschen lassen. Jedoch muss deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gasetagenheizungen.
Die Heizung mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder dessen Nähe darf nach dem Austausch nicht mehr stattfinden.

Für den Fall, dass Sie bei uns bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragt haben, gewähren wir Ihnen 25% Nachlass auf die Gebühren der Beantragung Ihrer Förderung. Diese Betragen i.d.R. 5% von der Angebotsumme (brutto).

Beispielrechnung Austausch einer Gasheizung (nach min. 20 Jahren) durch eine Wärmepumpe (Wärmequelle: Wasser)

25 % Förderung + 5 % Bonus + 10 % Bonus --> 40 %


Außerdem mit Sanierungsfahrplan: -25 % Nachlass auf das Beraterhonorar (5% von der Brutto-Angebotssumme gem. HOAI)

Förderrechner Heizung 2024

Ihre Chance auf Förderung mit Energieberater Bayern

Nutzen Sie ab 2024 staatliche Förderungen für Ihre Wärmepumpe

Mit EE-Experten entdecken Sie ab dem 1. Januar 2024 attraktive Fördermöglichkeiten für Ihre Heizung, insbesondere für Wärmepumpen. Unser benutzerfreundlicher Rechner unterstützt Sie dabei, den maximalen Förderbetrag für Ihre Heizungsförderung zu ermitteln.

Einfache Berechnung für optimale Förderung

Geben Sie die Anzahl der Wohneinheiten und Ihre bevorzugte Heizungsmaßnahme, wie zum Beispiel Wärmepumpe, in unseren Rechner ein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von den neuen Förderungen profitieren können.

Kosten sparen und Umwelt schonen

Unser Rechner hilft Ihnen nicht nur, den förderfähigen Betrag zu berechnen, sondern informiert Sie auch über Einsparungen durch das geförderte Beraterhonorar. So maximieren Sie Ihre Förderung und minimieren Ihre Kosten.

Persönliche Beratung nur einen Anruf entfernt

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung steht Ihnen unser Team zur Verfügung. Fordern Sie einfach einen kostenlosen Rückruf an und lassen Sie sich umfassend beraten.

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Christian Munz - Energie-Effizienz-Experte
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