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Wer sein Eigenheim energetisch modernisiert, kann neben der Energieeinsparung auch von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Förderfähig sind Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken oder erneuerbare Energien nutzen – darunter:
Bis zu 20 % der förderfähigen Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Zudem sind eine korrekte Rechnungsstellung und unbare Zahlung erforderlich. Alle Maßnahmen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, etwa hinsichtlich Effizienzstandards.
Wer besonders energieeffizient saniert oder neu baut, kann zusätzlich vom KfW-Effizienzhaus-Standard profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet dafür zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse.
Darüber hinaus ergeben sich steuerliche Vorteile durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten und günstige Finanzierungskonditionen.
Eine energetische Sanierung zahlt sich mehrfach aus: Sie reduziert dauerhaft den Energieverbrauch, steigert den Wohnkomfort – und senkt durch steuerliche Förderung die Investitionskosten. Eigentümer sollten daher technische, steuerliche und finanzielle Aspekte gleichermaßen im Blick behalten.


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