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Wir sind seit über 20 Jahren im Bereich der Energie-Effizienz-Beratung tätig.

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Unsere Angebote sind stets fair, transparent und angemessen.

Service für unsere Gewerbekunden

  • Eigener, fester Ansprechpartner
  • 30 Jahre Erfahrung
  • spezialisiert auf große Objekte
  • sicherer Umgang mit gewachsenen Strukturen
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Leistungen für Gewerbekunden

  • Erstellen von Energieausweisen (NWG)
  • Sanierungsfahrpläne (NWG)
  • Beantragung von Fördermitteln (NWG)
  • Förderung von Einzelmaßnahmen (NWG)
  • Förderung von Sanierungsmaßnahmen

Energieausweis für Nichtwohngebäude (NWG):
Alles, was Sie wissen müssen

Ein Energieausweis ist für Nichtwohngebäude (NWG) gesetzlich vorgeschrieben und liefert wichtige Informationen zur energetischen Qualität Ihrer Immobilie. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Anforderungen, Arten und Vorteilen eines Energieausweises für NWG.

Was ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude bewertet die Energieeffizienz von gewerblich oder öffentlich genutzten Immobilien. Anders als bei Wohngebäuden berücksichtigt er spezifische Nutzungszonen wie Büros, Verkaufsflächen oder Lagerbereiche.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben in folgenden Fällen:

  • Verkauf oder Vermietung: Beim Eigentümerwechsel oder bei Neuvermietung eines Gebäudes.
  • Öffentliche Gebäude: Bei Gebäuden über 250 m² Nutzfläche, die öffentlich genutzt werden, besteht eine Aushangpflicht.
  • Sanierung: Bei umfangreichen Modernisierungen oder Umbauten.

Arten von Energieausweisen für NWG

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  1. Bedarfsausweis:
    • Bewertet den theoretischen Energiebedarf auf Basis von Bauplänen und technischen Daten.
    • Empfehlenswert bei älteren Gebäuden ohne vorhandene Verbrauchsdaten.
  2. Verbrauchsausweis:
    • Ermittelt den Energieverbrauch basierend auf den Abrechnungen der letzten drei Jahre.
    • Geeignet für moderne Gebäude mit stabiler Nutzung und vorhandenen Verbrauchsdaten.

Vorteile eines Energieausweises für NWG

  • Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vermeidung von Bußgeldern.
  • Kostenoptimierung: Identifizierung von Einsparpotenzialen durch Sanierungsempfehlungen.
  • Wettbewerbsvorteil: Höhere Attraktivität für Mieter oder Käufer durch transparente Energiekosten.
  • Umweltfreundlichkeit: Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen und Förderung nachhaltiger Energienutzung.
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Welche Informationen enthält ein Energieausweis?

Ein Energieausweis für NWG umfasst:

  • Angaben zu Energiebedarf oder -verbrauch.
  • Energiekennwerte für verschiedene Nutzungszonen.
  • Effizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient).
  • Empfehlungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen.

Schritte zur Erstellung eines Energieausweises

  1. Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters: Nur qualifizierte Experten dürfen Energieausweise erstellen.
  2. Sammlung relevanter Unterlagen: Dazu gehören Baupläne, Verbrauchsdaten und Informationen zu technischen Anlagen.
  3. Vor-Ort-Begehung: Für den Bedarfsausweis ist eine detaillierte Begutachtung des Gebäudes notwendig.
  4. Ausstellung des Energieausweises: Nach Analyse aller Daten erhalten Sie einen rechtssicheren und validen Energieausweis.

Unsere Leistungen für Ihren Energieausweis

Wir unterstützen Sie bei allen Schritten der Energieausweiserstellung für Nichtwohngebäude:

  • Erstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.
  • Unterstützung bei der Datenerfassung und Analyse.
  • Beratung zu energetischen Verbesserungsmaßnahmen.
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

Warum mit uns arbeiten?

  • Über 20 Jahre Erfahrung in der Energieberatung.
  • Bundesweites Netzwerk aus zertifizierten Experten.
  • Individuelle und effiziente Lösungen für Ihre Immobilie.
in Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verkauft oder wesentlich saniert wird. Zudem besteht eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche über 250 m².
Die Kosten variieren je nach Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Nichtwohngebäude haben oft unterschiedliche Nutzungsbereiche wie Büros, Lager oder Verkaufsflächen. Der Energieausweis differenziert zwischen diesen Zonen, um realistische Werte zu liefern.
Nur qualifizierte Energieberater oder Ingenieure mit entsprechenden Zertifikaten und Erfahrungen im Bereich Nichtwohngebäude dürfen diese Energieausweise ausstellen.
Je nach Umfang und Qualität der bereitgestellten Unterlagen kann die Erstellung zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen dauern.

Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude, also für gewerbliche und öffentliche Gebäude (auch "individueller Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude", iSFP NWG) ist ein Instrument zur Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungen speziell für Gebäude, die nicht primär zu Wohnzwecken genutzt werden, wie Büros, Schulen, Krankenhäuser oder Industriegebäude. Er folgt einem ähnlichen Ansatz wie der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude, ist jedoch an die speziellen Anforderungen und Nutzungsmuster von Nichtwohngebäuden angepasst.

 1. Gebäudeanalyse

  • Zunächst wird das Gebäude detailliert analysiert. Dabei werden Bauweise, Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klimatisierung) sowie der aktuelle Energieverbrauch untersucht. Es erfolgt eine Erfassung aller energetisch relevanten Gebäudekomponenten.

2. Bewertung des energetischen Zustands

  • Basierend auf den Daten der Gebäudeanalyse wird der energetische Zustand des Gebäudes ermittelt. Dies schließt den Vergleich mit aktuellen Energieeffizienzstandards ein.

3. Entwicklung eines Sanierungsfahrplans

  • Es werden individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen. Diese Maßnahmen werden in sinnvolle Schritte unterteilt, die entweder in einem Komplettsanierungskonzept oder in schrittweiser Sanierung (über mehrere Jahre) umgesetzt werden können.

4. Kombination technischer und wirtschaftlicher Aspekte

  • Neben der technischen Machbarkeit werden auch wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigt, etwa die Kosten der Sanierung und die zu erwartenden Einsparungen bei den Energiekosten.

5. Priorisierung der Maßnahmen

  • Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nach ihrer Dringlichkeit und Effizienz priorisiert. Dies kann beispielsweise die Verbesserung der Dämmung, der Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlage betreffen.

6. Zeitliche Planung

  • Der Sanierungsfahrplan gibt eine Empfehlung, in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum die Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Das Ziel ist, eine kosteneffiziente und möglichst störungsfreie Umsetzung zu gewährleisten.

7. Fördermöglichkeiten

  • Der Sanierungsfahrplan enthält oft auch Informationen über verfügbare Förderprogramme, die für die Sanierung genutzt werden können, z. B. Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

Besondere Anforderungen bei Nichtwohngebäuden:

  • Nutzungsmuster: Die energetischen Anforderungen und Nutzungsprofile von Nichtwohngebäuden unterscheiden sich oft stark von Wohngebäuden, z. B. durch längere Betriebszeiten, besondere Anforderungen an Beleuchtung, Klimatisierung oder Belüftung.
  • Vielfältige Gebäudestrukturen: Nichtwohngebäude sind in ihrer Struktur häufig komplexer, was die Anforderungen an die technische Ausstattung und die Sanierungsmaßnahmen ebenfalls anspruchsvoller macht.

Zusammengefasst ist der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude ein wertvolles Werkzeug, um strukturiert, kosteneffizient und langfristig die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Er bietet Planungs- und Entscheidungshilfen für Eigentümer, insbesondere mit Blick auf gesetzliche Anforderungen und mögliche Förderungen.

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Bayern

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