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Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FGK)


Das Ziel der Landeshauptstadt München ist es, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Damit dies gelingt, kommt eine kommunale Wärmestrategie zum Einsatz. Das macht München zu der ersten deutschen Großstadt die es schafft, Gebäude ohne Heizöl und Erdgas zu beheizen, wobei die Heizkosten sozial verträglich bleiben. 

Bei dem neuen Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude werden Fördermaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgestockt. Münchner Eigentümer*innen und Unternehmen sollen so zu einer möglichst anspruchsvollen Gebäudesanierung motiviert werden, um Energie zu sparen oder selbst regenerative Energien zu erzeugen. Die Förderung soll dabei aber nicht für mittelmäßige Lösung erfolgen, vielmehr als Stärkung für ambitionierte Ansätze, die mit den Zielen des Klimaschutzes zu vereinbaren sind. Im Rahmen des Programmes wird deshalb folgendes gefördert:

  • Maßnahmen zur Gebäudeeffizienz 
  • Einsatz von erneuerbaren Energien

Diese gelten sowohl für den Neubau auch als bei energetischen Gebäudesanierungen sowie als Einzelmaßnahme oder Maßnahmenpaket. Dafür gibt es 15 % zusätzlich zur staatlichen Förderung

Risikominimierung für Antragsteller*innen in München 

Die FGK-Fördermaßnahmen "Einzelmaßnahmen" und "Sanierungsstandards" sind an die Bundesförderungen gekoppelt. Dies bedeutet gleichzeitig die Verbindung zu einem gewissen Risiko. 

Damit den Antragstellungen die größtmögliche Verlässlichkeit geboten werden kann, wurde beschlossen, dass der Neubaustandard E 40 von der Bundesförderung entkoppelt wird. Das bedeutet, dass künftige Förderlücken beim Bund durch das kommunale FKG bei Bedarf ausgeglichen werden können. Im gleichen Zuge werden damit den besonderen Anforderungen des Münchner Wohnungsbaus Rechnung getragen. 

Jetzt Förderung sichern

Die derzeitigen Fördersätze sind sehr attraktiv und die höchsten im gesamten Bundesgebiet. Aktuell können beispielsweise bei einer Wärmepumpe 55 % Förderungen gesichert werden. 

Die BEG-Maßnahmen werden durch die Zuschüsse des FGK aufgestockt. Es gibt eine Begrenzung in der Summe beider Förderungen, die sich auf 60 % der förderfähigen Kosten beläuft.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig
    tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des
    öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*
    innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

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