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Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus und/oder Unternehmen für die Regionen, München, Nürnberg, Würzburg, Augsburg, Regensburg, Fürth, Erlangen und Ingolstadt.
Ob die Unterstützung eines Energieberaters erforderlich ist, hängt maßgeblich von Ihren geplanten Maßnahmen ab. Wenn Sie lediglich Renovierungsarbeiten durchführen möchten, ohne dabei Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters nicht zwingend notwendig. Dennoch kann ein solcher Fachmann wertvolle Tipps geben, um langfristig Energiekosten zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.
Planen Sie jedoch, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis erstellen zu lassen, ist die Expertise eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Experte ist befugt, Förderanträge zu stellen oder rechtlich anerkannte Energieausweise auszustellen.
Um sicherzustellen, dass Sie Fördermittel für Ihr Sanierungsprojekt erhalten, ist es entscheidend, den Antrag rechtzeitig bei der BAFA oder KfW einzureichen, bevor Sie einen Auftrag an einen Handwerker vergeben. Der Prozess gestaltet sich wie folgt:
Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine endgültige Förderzusage darstellt. Der Antrag könnte später abgelehnt werden. Dennoch ist die Bestätigung des Handwerkerauftrags ab Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.
Für absolute Sicherheit empfiehlt es sich, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, der Ihnen per Post zugesandt wird und rechtlich bindend ist. Eine nachträgliche Beantragung von Fördermitteln ist nicht möglich. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen, wofür Sie eine Erklärung eines Energieberaters benötigen. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen.
Gut zu wissen: Während Sie auf die Förderentscheidung warten, können Sie Angebote einholen. Achten Sie jedoch darauf, diese nicht vor der Antragstellung zu bestätigen.
Es ist durchaus möglich, dass lediglich ausgewählte Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und umgesetzt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, den gesamten Plan auf einmal anzugehen. Die Reihenfolge, in der die Maßnahmen durchgeführt werden, ist ebenfalls flexibel und unterliegt keinen festen Vorgaben. Dies ermöglicht eine individuelle Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten des jeweiligen Projekts. So können beispielsweise dringende Maßnahmen zuerst realisiert werden, während andere zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen werden.
Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:
Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte eines Gebäudes sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzer.
Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur eine umfassende Analyse des energetischen Zustands Ihres Gebäudes und zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf, sondern ist auch aus finanzieller Sicht äußerst attraktiv. Der Plan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und ermöglicht eine zusätzliche Förderung von 5% für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Darüber hinaus wird die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr auf 60.000 EUR erhöht.
Ohne Sanierungsfahrplan:
Bei einer Investition von 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus erhalten Sie eine Förderung von 15% auf maximal 30.000 EUR, was einer Summe von 4.500 EUR entspricht.
Mit Sanierungsfahrplan:
Bei derselben Investition von 60.000 EUR profitieren Sie von einer Förderung von 15% plus einem 5% Bonus auf die vollen 60.000 EUR, was insgesamt 12.000 EUR entspricht.
Fazit: Ohne Sanierungsfahrplan entgehen Ihnen 7.500 EUR an Fördermitteln. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie somit 7.500 EUR mehr Förderung erhalten.
Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an bestimmten förderfähigen Programmen teilzunehmen. Diese Programme müssen von einem:einer qualifizierten und zertifizierten Energieberater:in beantragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie diese Förderungen nicht eigenständig beantragen können. Daher ist es empfehlenswert, sich an einen:eine Energieberater:in zu wenden.
Ein entscheidender Punkt ist, dass Sie erst dann Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen annehmen sollten, wenn der Förderantrag gestellt wurde. Andernfalls riskieren Sie, die Förderung nicht zu erhalten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Unterstützung sicherzustellen.
Wir sind zugelassene Energieberater der dena (Deutsche Energie-Agentur) und des Energieffizienzprogrammes der Bundesregierung. Somit sind wir in der Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.energie-effizienz-experten.de) zu finden.
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