Der Energieausweis liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung geregelt.
*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.
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Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.
Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden sind in der neuen Rechtssprechung vorzufinden. Grundsätzlich sind Eigentümer dazu verpflichtet einen Energieausweis (Bedarfsausweis) erstellen zu lassen und diesen zu verwenden, wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.
Am günstigsten wäre es natürlich, wenn man sich den Energieausweis selbst erstellen könnte. Doch dies ist leider nicht erlaubt. Für die Erstellung eines wirksamen und aussagekräftigen Energieausweises wird eine Person mit einem Beruf im Bezug zum Bauwesen benötigt. Besonders empfohlen werden passende Energieberater:innen, die eine entsprechende Zusatzausbildung vorweisen können.
Doch wo findet man so jemanden? Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) stellt eine Datenbank mit eingetragenen und zertifizierten Experten und Expertinnen zur Verfügung. Auch wir, die Energieberater Bayern, sind in diesem Verzeichnis zu finden und dementsprechend dafür qualifiziert für Ihr Objekt einen Energieausweis zu erstellen. Hinzu kommt, dass wir registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung sind.
Zur Übersicht hier eine kurze Zusammenfassung, was Sie für einen Verbrauchsausweis benötigen:
Die Ausstellung eines Energieausweises ist nicht möglich beziehungsweise erlaubt, wenn das Objekt zum Beispiel ein komplettes Jahr über 50 Prozent leer steht. Dies gilt als umfangreicher Leerstand und folglich wäre Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich.
Möchten Sie einen Bedarfsausweis ausgestellt haben, sind die benötigten Unterlagen etwas umfangreicher. Zusätzliche zu Unterlagen des Verbrauchsausweises benötigen Sie Dokumente zum Grundriss, der Architektur, die Baubeschreibung sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.
Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.
Damit Sie einen geeigneten Energieberater zur Ausstellung des Energieausweises finden, ist es empfehlenswert die Verbraucherzentrale zu Rate zu ziehen. Die Energieberater Bayern sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Bayern sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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