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Energieberatung München

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Ihr Energieberater mitten in München - aktiv im gesamten Umkreis

Christian Munz, Energieeffizienz-Experte


In kaum einem anderen Bundesland ist die Nachfrage nach Energieberatung so hoch wie in Bayern. Besonders in der Region München ist das Thema Energieeffizienz von der ersten Stunde an hochgefragt.

Die Durchschnittstemperatur in München beträgt im Winter rund 1-3 Grad Celsius, die Heizperiode dauert ca. 280 Tage. Grund genug über eine energieeffiziente Sanierung nachzudenken, damit das Geld nicht, im wahrsten Sinne des Worten, aus dem Fenster geworfen wird.

Mitten im Stadtkern finden Sie unser Büro in der

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Unsere Leistungen in München

  • Sanierungsfahrpläne (iSFP)
  • Energieeffizienzberatung
  • Energieausweise
  • Fördermittelberatung
  • Thermografie-Messung
  • Blower-Door-Tests
  • Wärmebrückenberechnung
  • Fassadendämmung
  • Leitungsortung

Energieberater München ist zugelassen bei der DENA (Deutsche Energieagentur) und somit berechtigt Förderprogramme des Bundes zu beantragen.

Zur Dena (klicken Sie auf die Expertensuche, dann auf "erweiterte Suche" und suchen Sie nach Energieberater München)

Häufig gestellte Fragen zur Energieberatung in München

Häufig gestellte Fragen

Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.

Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.

Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

  1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
  2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
  3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.

Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.

Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.

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