Die Förderungen beziehen sich auf Einzelmaßnahmen, die an Bestandsgebäuden vorgenommen werden und in Folge dessen die Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle erhöhen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen an Fenster oder Türen. Ebenso die Dämmung der Außenwände oder des Daches.
Gefördert werden:
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Bei den genannten Maßnahmen erhalten Sie einen Fördersatz in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei ist die Energieberatung davon eingeschlossen. Sie erhalten also auch hierbei den Fördersatz. Pro Wohneinheit beträgt der Höchstfördersatz für energetische Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres 60.000 Euro.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus.
Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.
Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )
Maßnahme: -
Fördersatz: 0 %
Förderung: 0 EUR
Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 595 EUR inkl. 19% MwSt.
Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.
Sie erhalten: 0 EUR
Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung ünernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten 2023
Effiziente Wärmeerzeuger, Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, welches erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet, werden gefördert.
Gefördert werden:
Möchten Sie einen Antrag erstellen, so kann dies nur über einen Energieeffizienz-Expert:in erfolgen (EEE). Hierbei helfen wir Ihnen gerne.
Der Fördersatz den Sie erhalten liegt bei mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben. Pro Wohneinheit und Kalenderjahr beträgt dieser Betrag für energetische Sanierungsmaßnahmen bezogen auf ein Wohngebäude maximal 60.000 Euro. Dabei werden die folgenden Anlagen zur Wärmeerzeugung unterschiedlich gefördert:
Lassen Sie Ihre Heizungsanlage austauschen, können Sie zusätzlich zu den genannten Fördersätzen einen weiteren Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten erhalten.
Der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gewährt einen zusätzlichen Bonus von 10 %.
Sie erhalten ebenso einen Bonus von 10 %, wenn Sie eine funktionstüchtige Gasheizung austauschen lassen. Jedoch muss deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gasetagenheizungen.
Die Heizung mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder dessen Nähe darf nach dem Austausch nicht mehr stattfinden.
Für den Fall, dass Sie bei uns bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragt haben, gewähren wir Ihnen 25% Nachlass auf die Gebühren der Beantragung Ihrer Förderung. Diese Betragen i.d.R. 5% von der Angebotsumme (brutto).
Beispielrechnung Austausch einer Gasheizung (nach min. 20 Jahren) durch eine Wärmepumpe (Wärmequelle: Wasser)
25 % Förderung + 5 % Bonus + 10 % Bonus --> 40 %
Außerdem mit Sanierungsfahrplan: -25 % Nachlass auf das Beraterhonorar (5% von der Brutto-Angebotssumme gem. HOAI)