ClickCease

Wir empfehlen, alle offenen Themen zu geplanten Sanierungen und Förderungen vor der Bundestagswahl zu klären – kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

089 / 124 137 53 0911 / 213 49 660

Energieberatung Nürnberg

Josephsgasse 8
90403 Nürnberg

Beratung & Termine

Telefonisch erreichen Sie uns unter:

Tel.: 0911 / 213 49 660

Ihr Energieberater in Nürnberg, der zweitgrößten Stadt Bayerns

Peter Holecek, Energieeffizienz-Experte


Die Metropolregion Nürnberg ist bereits heute durch eine Vielzahl guter Beispiele energetischer Gebäudesanierungen eine Musterregion in Deutschland. Bei einem Bestand von über 350.000 Wohngebäuden allein in Mittelfranken erkennt man das enorme Potential in Nürnberg.

In kaum einem anderen Bundesland ist die Nachfrage nach Energieberatung so hoch wie in Bayern. Auch in der Region Nürnberg und Mittelfranken ist das Thema Energieeffizienz von der ersten Stunde an hochgefragt.

Die Durchschnittstemperatur in Nürnberg beträgt im Winter rund 0-2 Grad Celsius, die Heizperiode dauert ca. 285 Tage. Grund genug über eine energieeffiziente Sanierung nachzudenken, damit das Geld nicht, im wahrsten Sinne des Worten, aus dem Fenster geworfen wird.

Sie finden unser Büro in der

Josephsgasse 8
90403 Nürnberg

Telefonisch erreichen Sie uns unter:

Tel.: 0911 / 213 49 660


Wir sind Mitglied:

Unsere Leistungen in Nürnberg

  • Sanierungsfahrpläne (iSFP)
  • Energieeffizienzberatung
  • Energieausweise
  • Fördermittelberatung
  • Thermografie-Messung
  • Blower-Door-Tests
  • Wärmebrückenberechnung
  • Fassadendämmung
  • Leitungsortung

Energieberater Nürnberg ist zugelassen bei der DENA (Deutsche Energieagentur) und somit berechtigt Förderprogramme des Bundes zu beantragen.

Häufig gestellte Fragen zur Energieberatung in Nürnberg

Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

  1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
  2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
  3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte.

Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel (wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus dem Programm für energieeffizientes Bauen und Sanieren) an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.

Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind an sich nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.

Eine Energieberatung wird häufig in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag (bis zu 50%) vom Staat gefördert.

Für den genauen Preis Ihres Sanierungsfahrplans kontaktieren Sie uns bitte.

    Wichtig zu beachten ist, dass Ölheizungen ab 2026 verboten sind. Da dies vorerst nur für den Einbau gilt, können bestehende Ölheizungen weiterhin in Betrieb bleiben, insofern diese nicht älter als 30 Jahre sind. Im Hinblick auf die Zukunft ist aber zu beachten, dass schärfere Gesetze folgen werden, weshalb man sich Gedanken über eine alternative Heizmethode machen sollte. 

    Darüber hinaus sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Diese beziehen sich auf die Anschaffungskosten, den eigenen Anspruch sowie den vorhandenen Platz. Grundlegend kann man sagen, dass nachhaltige Varianten zwar zum Teil hohe Anschaffungskosten mit sich bringen, aber langfristig gesehen Heizkosten sparen. Ebenso können die Kosten auch durch Fördermöglichkeiten relativ gut ausgeglichen werden können.

    Die BAFA-Förderungen erhalten Sie z.B. bei:

    • Biomasseheizung
    • EE-Hybridheizung
    • EE-Hybridheizung mit Biomasse
    • Wärmepumpe
    • Solarthermie
    • Anschluss an ein Wärme/Gebäudenetz
    • Einrichtung/Erweiterung des Gebäudenetzanschlusses
    Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Bayern

    Wie kann ich Ihnen helfen? Jonas Pischner

    Energieberater Bayern

    Kontakt aufnehmen mit Energieberater Bayern

    Sie können ganz einfach mit uns Kontakt aufnehmen: Entweder per Formular, per E-Mail, per Telefon oder ganz altmodisch per Post. Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen zum Thema weiter.

    Energieberater Bayern

    Sehr gut
    4.8
    /
    5
    1639 Bewertungen